Nicht jeder hält es für möglich, aber man kann selbst mit dem Fahrrad zu schnell fahren. Generell dürfen Fahrradfahrer zwar so schnell fahren wie sie wollen, dennoch müssen sie sich auf die individuellen Verkehrssituationen einstellen und dürfen keine Verkehrsteilnehmer, wie beispielsweise Fußgänger gefährden oder behindern. Fährt man als Fahrradfahrer auf einem Gehweg, dann sollte die Schrittgeschwindigkeit (7 km/h bis 15 km/h) nicht überschritten werden. Nachfolgend können Sie die Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen mit dem Fahrrad einsehen.
Tatvorwurf | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Einspruchmöglichkeiten |
---|---|---|---|---|
Gefährdung von Fußgängern in einem Bereich, in dem Fahrzeugverkehr zugelassen ist. | 30 € | 1 | - | Überprüfen |
Gefährdung von Fußgängern in einem Bereich, in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassen ist. | 35 € | 1 | - | Überprüfen |
Tatvorwurf | Einspruchmöglichkeit | ||
---|---|---|---|
Gefährdung von Fußgängern in einem Bereich, in dem Fahrzeugverkehr zugelassen ist. | Bußgeld | 30 € | Überprüfen |
Punkte | 1 | ||
Fahrverbot | - | ||
Gefährdung von Fußgängern in einem Bereich, in dem Fahrzeugverkehr nicht zugelassen ist. | Bußgeld | 35 € | Überprüfen |
Punkte | 1 | ||
Fahrverbot | - |
Paragrafen die eine Höchstgeschwindigkeit für Fahrradfahrer festlegen gibt es nicht, jedoch dürfen Fahrradfahrer die allgemeinen Geschwindigkeitsbegrenzungen, die für Kraftfahrzeuge gelten, nicht überschreiten. Eine mit dem Fahrrad begangene Geschwindigkeitsüberschreitung liegt also eher im Auge des Betrachters. Nichtsdestotrotz sollten Sie vor allem in verkehrsberuhigten Bereichen langsam fahren, denn bei einem Geschwindigkeitsverstoß müssen Sie neben einem Bußgeld bis zu 35 € auch mit einem Punkt in Flensburg rechnen.
Eine Geschwindigkeitsüberschreitung mit dem Fahrrad kommt einem B-Verstoß gleich. Zwei B-Verstöße kommen einem A-Verstoß gleich, der vor allem für Fahranfänger weitere Konsequenzen wie etwa ein verpflichtetes Aufbauseminar und einer Probezeitverlängerung von zwei Jahren nach sich ziehen kann.
Wenn Sie Ihr Bußgeld direkt bezahlen, kommt dies einem Schuldbekenntnis gleich. Sie sollten sich jedoch bewusst sein, dass nicht nur Sie, sondern auch die Behörden Fehler machen und die Blitzer und Messgeräte teilweise unzuverlässige Daten liefern. In unterschiedlichen Studien werden technische Fehler sowie Fehler der Behörde in bis zu 80 % der Fälle festgestellt. Das ist eine sehr hohe Fehlerquote, die Sie zu ihrem eigenen Vorteil nutzen können. Lohnt sich ein Einspruchsverfahren gegen Ihren Bußgeldbescheid? Wir lassen Ihren Fall kostenlos von unseren Korrespondenzanwälten prüfen.
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