Das menschliche Fehlverhalten ist die häufigste Ursache für Verkehrsunfälle. Dabei neigen die jüngeren Fahrer eher zu ablenkenden Tätigkeiten, als ältere Fahrer. Neben der Beeinträchtigung der Fahrtüchtigkeit, wie etwa durch Drogen und Alkohol, spielen auch diverse Ablenkungen, wie vor allem der Gebrauch eines Handys am Steuer eine entscheidende Rolle. Telefoniert man mit dem Handy am Steuer, kann dies die Konzentration sehr beeinträchtigen und stellt somit eine offensichtliche Gefahr im Straßenverkehr dar.
Handy am Steuer | Bußgeld | Punkte | Fahrverbot | Weitere Konsequenzen | Einspruchmöglichkeiten |
---|---|---|---|---|---|
- mit Freisprechanlage | - | - | - | - | - |
- bei ausgeschaltetem Motor und stehendem Auto | - | - | - | - | - |
- bei laufendem Motor ohne Benutzung einer Freisprechanlage (gültig für alle Kfz) | 60 € | 1 | - | - | Überprüfen |
- Nutzung eines verbotswidrig technischen Geräts zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen als Führer eines Kraftfahrzeugs | 75 € | 1 | - | - | Überprüfen |
- Nutzung eines Autotelefons oder eines Handys als Fahrer in der Probezeit (erstes Delikt) | 60 € | 1 | - | - | Überprüfen |
- Nutzung eines Autotelefons oder eines Handys als Fahrer in der Probezeit (zweites Delikt) | 60 € | 1 | - | Aufbauseminar + Probezeitverlängerung | Überprüfen |
- Handynutzung während des Fahrradfahrens | 25 € | - | - | - | - |
Handy am Steuer | Einspruchmöglichkeit | ||
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- mit Freisprechanlage | Bußgeld | - | - |
Punkte | - | ||
Fahrverbot | - | ||
Weitere Konsequenzen | - | ||
- bei ausgeschaltetem Motor und stehendem Auto | Bußgeld | - | - |
Punkte | - | ||
Fahrverbot | - | ||
Weitere Konsequenzen | - | ||
- bei laufendem Motor ohne Benutzung einer Freisprechanlage (gültig für alle Kfz) | Bußgeld | 60 € | Überprüfen |
Punkte | 1 | ||
Fahrverbot | - | ||
Weitere Konsequenzen | - | ||
- Nutzung eines verbotswidrig technischen Geräts zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen als Führer eines Kraftfahrzeugs | Bußgeld | 75 € | Überprüfen |
Punkte | 1 | ||
Fahrverbot | - | ||
Weitere Konsequenzen | - | ||
- Nutzung eines Autotelefons oder eines Handys als Fahrer in der Probezeit (erstes Delikt) | Bußgeld | 60 € | Überprüfen |
Punkte | 1 | ||
Fahrverbot | - | ||
Weitere Konsequenzen | - | ||
- Nutzung eines Autotelefons oder eines Handys als Fahrer in der Probezeit (zweites Delikt) | Bußgeld | 60 € | Überprüfen |
Punkte | 1 | ||
Fahrverbot | - | ||
Weitere Konsequenzen | Aufbauseminar + Probezeitverlängerung | ||
- Handynutzung während des Fahrradfahrens | Bußgeld | 25 € | - |
Punkte | - | ||
Fahrverbot | - | ||
Weitere Konsequenzen | - |
Im Bußgeldkatalog wird das Handy am Steuer bzw. der Gebrauch von Smartphones während der Fahrt als Ordnungswidrigkeit kategorisiert und demnach natürlich auch sanktioniert. Durch die schnelle Verbreitung der Smartphones steigen sowohl die Unfälle als auch die Bußgeldbescheide und die damit verbundenen Bußgelder in den letzten Jahren kontinuierlich an. Nicht nur das Telefonieren, sondern auch das Schreiben einer SMS oder das Nutzen einer App - wie das Navigationssystem – sind nur einige Gründe, dass verschiedenste Fehler begangen werden.
Die ausgehende Gefahr wird bis heute unterschätzt, obwohl der Gebrauch von Handys am Steuer auch zu tödlichen Unfällen geführt hat.
Zudem kann es durch die Ignorierung der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht nur gefährlich werden, sondern auch sehr teuer. Schon der Blick auf das Display reicht aus, um einen Strafzettel zu bekommen.
Wie dem Bußgeldkatalog zu entnehmen ist, ist das Benutzen des Handys am Steuer kaum erlaubt. Für alle Verkehrsteilnehmer herrschen die gleichen Regeln, weil sie alle den Verkehr gleich hoch gefährden und sie sich somit nicht ausreichend auf das Verkehrsgeschehen konzentrhieren können. Nicht nur das Telefonieren oder das Schreiben einer Kurznachricht ist verboten, sondern auch das Wegdrücken eines Anrufes kann zu einem Bußgeld führen, da das Handyverbot jegliche Nutzung eines Smartphones untersagt.
In den letzten Jahren hat sich vor allem durch die steigende Nutzung der Mobiltelefone auch die Rechtsform der StVO verändert. Anstelle eines Bußgeldbescheides in Höhe von 40 € werden Sie aufgefordert einen Bußgeldbescheid in Höhe von 60 € zu zahlen, wenn Sie im Auto telefoniert haben. Zudem droht ein Punkt im Verkehrsregister in Flensburg. Bei wiederholtem Male gegen die StVO zu verstoßen, kann Folgen wie dem Entzug der Fahrerlaubnis führen.
hier.
Handyverstoß und die Kostenübernahme der Versicherung Verkehrsteilnehmer, die einen Verkehrsunfall verursachen und dabei mit dem Handy am Steuer von der Polizei geahndet werden, müssen gegeben falls damit rechnen, dass sie die entstandenen Kosten selber stemmen müssen. Dazu muss der Versicherungsvertrag studiert werden, da es in Einzelfällen sein kann, dass die Versicherung die Kosten nicht übernehmen wird. Dies betrifft vor allem den Fall bei fahrlässigem Fahren, wobei andere Verkehrsteilnehmer schwer gefährdet werden und Verletze oder Tote auftreten.
Das Telefonieren während einer Autofahrt mit einer Freisprechanlage oder mit einem Headset ist erlaubt. Wichtig ist hierbei, dass bei laufendem Motor beide Hände frei sind und das Auto gesteuert werden kann. Außerdem darf das Headset nur an einem Ohr befestigt werden, damit der Verkehrsteilnehmer in Situationen wie beim Heranfahren eines Notfallwagens aufmerksam wird und der Weg frei und somit Platz gemacht wird.
Das Handy darf auch während der Fahrt als Navigationsgerät genutzt werden, aber hier gilt auch, es darf bei laufendem Motor nicht in die Hand genommen werden. Ratsam ist es deswegen - um einem Bußgeld zu entgehen - vor der Fahrt die Route einzustellen und eine Handyhalterung im Auto anzubringen, um den Blick aus dem Verkehr nicht zu verlieren.
Das Nutzen eines Apps auf dem Handy oder Tablet, welches dazu dient festzustellen, wo die nächste Blitzerfalle liegt ist nicht erlaubt. Das Bußgeldkatalog besagt, dass der Führer eines Kraftfahrzeuges bei Nutzung eines verbotswidrig technischen Geräts zur Feststellung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen eine Straftat begeht. Dieses muss mit einem Bußgeld von 75 € geahndet werden. Zudem wird ein Punkt im Verkehrsregister vermerkt.
Auch Fahrradfahrer finden im Bußgeldkatalog Platz. Solange sich der Fahrradfahrer im öffentlichen Verkehr befindet, muss sich dieser nach den fest verankerten Vorschriften im Bußgeldkatalog verhalten. Handynutzung während des Fahrradfahrens werden mit einem Bußgeld in Höhe von 25 € geahndet. Punkte in Flensburg oder das Fahrverbot drohen hierbei aber nicht.
Etwas verschärftere Kontrollen herrschen bei Verkehrsteilnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden. Der Grund ist, dass man gefährliche Angewohnheiten schon in der Frühphase vermeiden will. Diese können Sie hier einsehen.
Die hier aufgeführten Regelungen bedeuten aber auch nicht, dass man im Verkehr gar nicht telefonieren darf. Denn das Oberlandesgericht Hamm, traf in dieser Angelegenheit eine viel diskutierte Entscheidung. Weitere Details dazu hier.
Nehmen Sie Ihren Bußgeldbescheid nicht einfach so hin und ziehen Sie einen Einspruch in Erwägung.Wenn sie ihr Bußgeld direkt bezahlen, kommt dies einem Schuldbekenntnis gleich. Sie sollten sich jedoch bewusst sein, dass nicht nur sie, sondern auch die Behörden Fehler machen. In unterschiedlichen Studien werden technische Fehler sowie Fehler der Behörde in bis zu 80 % der Fälle festgestellt. Das ist eine sehr hohe Fehlerquote, die sie zu ihrem eigenen Vorteil nutzen können. Durch den aktuellsten Bußgeldkatalog sind Sie immer auf dem neuesten Stand. Wurden Sie eines Handyverstoßes beschuldigt und möchten dieser Beschuldigung widersprechen dann können Sie unsere kostenlose Falleinschätzung in Anspruch nehmen.